Beitragsordnung
Beiträge
Gemäß § 10 der gültigen Satzung sind die Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet. Die Höhe der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Schatzmeisters. Ab 2022 betragen die Mitgliederbeiträge:
Jahresbeitrag für Mitglieder: | € 120,- |
Jahresbeitrag für berentete, erwerb-/ oder arbeitslose Mitglieder: | € 48,- |
Aufnahmegebühr, einmalig: | € 20,- |
Studierende der Humanmedizin mit Nachweis: | € 0,- (Aufnahmegebühr entfällt ebenfalls) |
Beitragsrechnung
Die Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages per SEPA-Lastschriftverfahrens ist obligatorisch. Der Antrag auf reduzierten Beitrag wegen Arbeitslosigkeit oder nicht altersbedingter Erwerbslosigkeit ist jährlich bis Oktober des Vorjahres zu stellen.
Kündigung
Die Kündigung der Mitgliedschaft muß bis spätestens 15. November eines Jahres in der Geschäftsstelle eingehen, damit sie zum 31.12. des Jahres wirksam wird.
Eine Kündigung befreit nicht von der Beitragsverpflichtung für das laufende Jahr, Rückzahlungen werden nicht geleistet.